Aktuelles

 

Unsere Fragen für die Bürgerversammlung am 6.12.23 in Spalt

Thema OD-Spalt – Neugestaltung der Hauptstraße

  1. Wie sieht die Planung für den Gehweg am Zollhäuschen bei der Stadtmühle aus?
  2. Wie sieht die Planung für die Anordnung der Parkplätze in der Hauptstraße und insbesondere am Marktplatz aus? Wieviel Parkplätze werden es nun sein?
  3. An welchen Stellen sind Fahrradabstellplätze geplant? Wo gibt es Ladestationen für E-Bikes?
  4. Wird es eine Querungshilfe am Kirchplatz bzw. beim Neuwirt / Herzog geben?
  5. Ist der Abriss der Neuwirts-Scheune zur Schaffung von zentralen Parkplätzen möglich?
  6. Wie ist der Stand bei der Nahwärme-Netzplanung?

Thema Hopfenhallenareal

  1. Wie ist die Entwicklung beim Hopfenhallenareal? Wie sieht die Planung genau aus?

Thema Photovoltaik in der Altstadt

  1. Wann liegt die neue Gestaltungssatzung vor?

Thema Lärmaktionsplan Bayern

  1. Warum wurde der Lärmaktionsplan erst im Monatsspiegel September erwähnt und zudem versäumt, die Bürger auf die Teilnahmefrist 30. September deutlich hinzuweisen?

 

Photovoltaik- und Solaranlagen nun auch im Bereich des Denkmalschutzes möglich - Neues Denkmalschutzgesetz seit 1. Juli 2023 in Kraft

 

Auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Bildung heißt es dazu:

Innovatives neues Denkmalschutzgesetz – Kunstminister Blume: „Wir bringen Tradition und Innovation zusammen: Denkmalschutz ist Klimaschutz“

„Mit dem Gesetzesentwurf bringen wir Klimaschutz und Denkmalschutz zusammen. Ziel ist, den Einklang von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren. So schützen wir unsere Denkmäler, machen sie fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und treiben eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung weiter voran“, stellt Blume mit Blick auf die wegweisenden Neuerungen klar.

Als "zeitgemäße Reform des Denkmalschutzgesetzes in seinem 50. Jubiläumsjahr" hat Bayerns Kunstministerminister Markus Blume das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz bezeichnet, das der Bayerische Landtag nach der zweiten Lesung verabschiedet hat und das am 1.7.2023 in Kraft tritt.

Der Gesetzesentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BLfD, betont: "Denkmäler sind unser kulturelles Gedächtnis und in dieser Funktion sind sie für uns Menschen existenziell. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gibt uns die Instrumente an die Hand, diese wichtigen Zeugnisse unserer Vergangenheit für die Zukunft zu bewahren. Initiiert wurde es nicht von der Staatsverwaltung, sondern von den Heimatpflegern: Sie haben erkannt, dass wir für unser kulturelles Erbe ein Gesetz brauchen. Ein halbes Jahrhundert ist das her. Das Gesetz wird an diesen Sonntag 50. Umso wichtiger ist es, dass es für die Herausforderungen unserer Zeit fit gemacht wird: für die Energiewende etwa. Dass der bayerische Landtag dafür ausgerechnet in der Geburtstagswoche sorgt, ist ein schönes Geschenk!".

 

Folgendes ist im neuen Gesetz festgelegt

(Quelle: https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html)

Was ist bei der Installation von Solar- und Geothermie-Anlagen an Baudenkmälern oder in ihrer Nähe zu beachten?

Sofern die Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.

Dabei ist die Substanz des Baudenkmals soweit wie möglich zu erhalten und eine denkmalpflegerisch möglichst verträgliche Vereinbarkeit mit dem Erscheinungsbild herzustellen. Maßgebend ist, dass vorrangig der Energiebedarf im Baudenkmal abgedeckt werden soll (Eigenbedarf, unter Einschluss z. B. von Mobilitätsenergie).

Darüber hinaus gehende Einspeisungen sowie gemeinschaftliche Versorgung (z.B. bei Geothermie) sollen möglich sein, eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmäßig nicht im Interesse des Denkmalschutzes.

Die erforderlichen Elemente für einen effizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb sind im Einzelfall festzulegen. Entsprechend dem Vorgehen im übrigen Bereich der erlaubnispflichtigen Maßnahmen an Baudenkmälern sind dafür ausreichende Unterlagen durch fachlich geeignete Planer (z. B. Energieberater im Baudenkmal) vorzulegen.

In grundsätzlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kann bei Solaranlagen die regelmäßige Denkmalverträglichkeit anhand der unterschiedlichen Anforderungen des äußerst vielfältigen denkmalgeschützten Bestands nach einem Stufenmodell ausgerichtet werden. Damit wird vermieden, dass eine befürchtete pauschale Verwendung von Standardlösungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds von Denkmälern führt. Bei mehreren Alternativen ist die denkmalverträglichste zu verfolgen.

Auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, sind (auch) herkömmliche Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig.

In Ensembles sollen bei vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen entsprechende Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Ensembles denkmalfachlich vereinbar (z. B. in die Dachfläche integrierte Anlagen, Folien etc.) sind, regelmäßig erlaubnisfähig sein. Entsprechendes gilt bei sog. Nähefällen.

Bei Einzeldenkmälern sollen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall denkmalfachlich vereinbar (z. B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc.) und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz sind, ebenfalls regelmäßig erlaubnisfähig sein.

Geothermie-Anlagen im Bereich von Ensembles, Einzeldenkmälern und in deren unmittelbarem Umfeld sollen regelmäßig erlaubnisfähig sein, soweit dies mit dem Erscheinungsbild des Baudenkmals vereinbar und ohne nachteilige Auswirkung auf dessen Substanz ist.

Der aktuelle Stand der Technik und der technische Fortschritt sollen laufend berücksichtigt werden.

Gibt es Fördermaßnahmen?

Mehrkosten für denkmalverträgliche Anpassungen von Anlagen erneuerbarer Energien (z.B. Anpassung an die Dachfarbe) sowie energetische Sanierungen sind als denkmalpflegerischer Mehraufwand im Rahmen der vorhandenen Denkmalförderung förderfähig.

Ansprechpartner ist dabei das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

 

Hier können Sie diesen Artikel als PDF herunterladen.


 

Umbau der Hauptstraße – wir nehmen Stellung dazu.

 

Bei der Bürgerversammlung am 15. November 2022 wurde der derzeitige Planungsstand bzgl. des Umbaues der Hauptstraße in Spalt vorgestellt. Hierzu haben wir eine Stellungnahme erarbeitet, die hier abgerufen werden kann.

 

Hier können Sie unsere Stellungsnahme (3. Fassung) laden.
Hier können Sie unsere Stellungsnahme (2. Fassung) laden.
Hier können Sie unsere Stellungsnahme (1. Fassung) laden.