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Altstadtfreunde Spalt e.V. zeichnen erstmals besonders gelungene Renovierungen aus.

 

Wenn man anfängt, an einem alten Gebäude nachzuforschen, stößt man auf seine Geschichte und seine Geschichten. „Und je mehr man nachforscht, umso mehr wandert das Haus in einen hinein, wird Teil von einem selbst.“ Diese Aussage fand die Zustimmung der anwesenden Hausbesitzer, die von den Altstadtfreunden Spalt e.V. für besonders gelungene Renovierungen eine Anerkennung erfahren haben. Aber der Reihe nach.

Die Altstadt von Spalt wird geprägt von seinen engen Gassen und seinen historischen, denkmalgeschützten Gebäuden. Für Einheimische und Touristen machen sie den ganz eigenen Charme aus. Sie zu erhalten und zu sanieren ist besonders für private Hausbesitzer eine herausfordernde Aufgabe. Erfreulicherweise haben in den letzten Jahren viele Privatleute ihre Gebäude in beeindruckender Weise saniert.

Vor wenigen Tagen war das dann so weit: Die ausgewählten Hausbesitzer und der Arbeitskreis des Vereins trafen sich. Der Vorsitzende der Altstadtfreunde Spalt e.V., Herr Dr. Wilhelm Wechsler, machte schon in seiner Begrüßung deutlich, warum sich der Verein zu einer solchen Aktion entschlossen hat. Die mit großem Aufwand erfolgten Renovierungen von Privatleuten gelte es ausdrücklich zu würdigen. Dr. Wechsler ließ aber auch nicht unerwähnt, dass diesem Abend im Verein eine intensive Diskussion vorausgegangen ist. Besprochen wurde, welche Sanierungen als besonders gelungen gelten, wie weit man bei einer ersten Anerkennungsrunde zeitlich zurückgehen will und in welcher Form eine Anerkennung ausgesprochen wird.

Am Ende hat man sich im Arbeitskreis darauf verständigt, bewusst auf eine Rangordnung der Anerkennungen zu verzichten, Sanierungen im Zeitraum der letzten 3 bis 4 Jahre zu berücksichtigen und im Rahmen eines gemeinsamen Abends eine Stahlplakette und eine Urkunde zu überreichen. Dank ganz besonders an die Firma toolcraft für die Herstellung der Plakette.

In einer Präsentation wurden die renovierten Häuser vorgestellt. Jeder der anwesenden Hausbesitzer stellte kurz sein Haus und die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen vor. Diese Berichte waren so unterschiedlich wie die Gebäude verschieden sind. Alle aber waren höchst interessant und beeindruckend. Da wurde von einem Haus im Haus berichtet, von Kernsanierungen und Totaleinstürzen, von überraschenden Entdeckungen während der Bauzeit, von geretteten Einzelbauteilen, von unvorhergesehenen Problemen und ungeahnten Bauzeitenverlängerungen. Aber auch vom Einbau modernster Technik in ein altes Gebäude und von der Möglichkeit, auch im Altstadtbereich ein Haus mit barrierefrei zu sanieren, wurde erzählt. Und die derzeitige Nutzung der aufwändig sanierten Gebäude? Vom reinen Mietshaus über ein nun als Ferienhaus genutztes Gebäude, vom eigenen Wohnhaus bis zum Wohn- Geschäftshaus war alles dabei.

Und das Baujahr der Häuser? Es reichte von Mitte des 16. bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.

Allen Berichten war aber eines gemeinsam: Die Wertschätzung der alten, historischen Bausubstanz, die Freude daran, etwas erhalten und geschaffen zu haben, der Stolz, der oft schon langen Geschichte des Hauses ein neues Kapitel hinzugefügt zu haben. „Die Sanierung hat sich für uns gelohnt“, war der Tenor. Damit war natürlich nicht ein finanzieller Gewinn gemeint, sondern die Erfahrung, dass man sich umso mehr für das zu sanierende Gebäude begeistert hat, je mehr man über seine Geschichte und seine vormaligen Bewohner erfahren hat.

Und wie war das mit dem Denkmalschutz, mit Auflagen und zusätzlichen Kosten? Übereinstimmend wurde von sehr positiven Erfahrungen mit dem Amt für Denkmalschutz berichtet, wurde das Fassadenförderprogramm der Stadt Spalt ausdrücklich gelobt. Auch und gerade Herr Danninger von der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Roth wurde als hilfreicher, kompetenter und kompromissbereiter Gesprächspartner hervorgehoben.

Vereinsvorsitzender Dr. Wechsler bedankte sich zum Abschluss bei allen Anwesenden für ihr Kommen, für ihre beeindruckenden Sanierungsleistungen und ihre aufschlussreichen Erfahrungsberichte. Die Altstadtfreunde Spalt e.V. hoffen, so Wechsler, dass viele weitere Privatleute die Begeisterung und die Bereitschaft, Altstadtgebäude zu sanieren und zu erhalten, aufbringen werden. Der Verein wird auf alle Fälle wieder für besonders gelungene Sanierungen seine Anerkennung aussprechen.

 



 

Ein Spalter Kleinod aufgewertet


Die zahlreichen historischen Felsenkeller rings um die Spalter Altstadt dienten ehemaligen Spalter Brauereien als Gär- und Lagerkeller. Im Sommer wurde hier unter alten Lindenbäumen auch das kühle Nass ausgeschenkt.
Ein solches Kleinod befindet sich auch im Besitz der Stadtbrauerei am Hohlweg des historischen Hans-Gruber Kellers. Es ist tief in den Burgsandstein des Galgenberges eingegraben, besticht durch seine schöne Eingangsgrotte, seine weit verzweigten Gänge und Nischen, seine Fass- und Eisbänke und einen Brunnen.
Aufgrund fehlender Belüftung hat das Raumklima im Laufe der Jahre sehr gelitten. Die Alt-stadtfreunde haben dieses Zeugnis der Spalter Braukultur nun etwas aufgewertet. Der 2. Vorstand Hubert Wechsler hat zunächst den Bewuchs am Eingang zurückgeschnitten und den verschütteten Luftschacht freigelegt. Dann fertigte er, mit tatkräftiger Unterstützung von Rudi Reiber, eine neue Eingangstür aus Eichenholz an und baute sie ein.
Herzlichen Dank an die Zimmerei Franz Hausmann für die kostenlose Benützung der Werk-statt und Maschinen.
Durch das Freilegen des großen Luftschachtes, der früher zum Abwurf von Eis diente, und einen Ausschnitt an der Eingangstür haben nun auch Fledermäuse und andere Tierarten einen idealen Unterschlupf. Somit profitiert auch der Natur- und Artenschutz von unserer Aktion.



 

Brandschutz in der Altstadt – ein Stammtisch bei der FFW Spalt


Einsatzbereitschaft und Leidenschaft für das Ehrenamt, selbstverständliche Abläufe auf der Basis hoher Professionalität, unterstützt von der notwendigen technischen Ausstattung, all das konnten die Altstadtfreunde bei ihrem Besuch im Feuerwehrgerätehaus hautnah erleben. Dass an diesem Tag gleich zu drei Einsätzen ausgerückt werden musste, machte Kommandant Stefan Schwarz aber nicht nervös. Beeindruckend waren seine Erklärungen zur technischen Ausstattung und zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der FFW Spalt. Beeindruckend war aber auch die hohe Zahl ehrenamtliche aktiver Mitglieder und deren Ausbildungs- und Schulungsbereitschaft.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete natürlich der Brandschutz im Altstadtbereich. Enge Gassen, hohe Giebel, lange Wassertransportwege, all das sind, so Kommandant Schwarz, besondere Herausforderungen an die FFW Spalt. Dass sie diesen dank der technischen Aus-stattung, dem hohen Ausbildungsstand und der auffallend kurzen Alarmierungszeit gerecht wird, zeigte sie in der Vergangenheit eindrücklich.
Ein Stammtisch an ungewöhnlichem Ort mit beeindruckenden Einblicken. Die Altstadtfreunde bedankten sich bei Kommandant Schwarz und allen Mitgliedern der FFW für ihr Engagement im Dienst unserer Stadt und ihrer Bewohner.



 

Unsere Fragen für die Bürgerversammlung am 6.12.23 in Spalt

Thema OD-Spalt – Neugestaltung der Hauptstraße

  1. Wie sieht die Planung für den Gehweg am Zollhäuschen bei der Stadtmühle aus?
  2. Wie sieht die Planung für die Anordnung der Parkplätze in der Hauptstraße und insbesondere am Marktplatz aus? Wieviel Parkplätze werden es nun sein?
  3. An welchen Stellen sind Fahrradabstellplätze geplant? Wo gibt es Ladestationen für E-Bikes?
  4. Wird es eine Querungshilfe am Kirchplatz bzw. beim Neuwirt / Herzog geben?
  5. Ist der Abriss der Neuwirts-Scheune zur Schaffung von zentralen Parkplätzen möglich?
  6. Wie ist der Stand bei der Nahwärme-Netzplanung?

Thema Hopfenhallenareal

  1. Wie ist die Entwicklung beim Hopfenhallenareal? Wie sieht die Planung genau aus?

Thema Photovoltaik in der Altstadt

  1. Wann liegt die neue Gestaltungssatzung vor?

Thema Lärmaktionsplan Bayern

  1. Warum wurde der Lärmaktionsplan erst im Monatsspiegel September erwähnt und zudem versäumt, die Bürger auf die Teilnahmefrist 30. September deutlich hinzuweisen?


 

Photovoltaik- und Solaranlagen nun auch im Bereich des Denkmalschutzes möglich - Neues Denkmalschutzgesetz seit 1. Juli 2023 in Kraft

 

Auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Bildung heißt es dazu:

Innovatives neues Denkmalschutzgesetz – Kunstminister Blume: „Wir bringen Tradition und Innovation zusammen: Denkmalschutz ist Klimaschutz“

„Mit dem Gesetzesentwurf bringen wir Klimaschutz und Denkmalschutz zusammen. Ziel ist, den Einklang von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren. So schützen wir unsere Denkmäler, machen sie fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und treiben eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung weiter voran“, stellt Blume mit Blick auf die wegweisenden Neuerungen klar.

Als "zeitgemäße Reform des Denkmalschutzgesetzes in seinem 50. Jubiläumsjahr" hat Bayerns Kunstministerminister Markus Blume das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz bezeichnet, das der Bayerische Landtag nach der zweiten Lesung verabschiedet hat und das am 1.7.2023 in Kraft tritt.

Der Gesetzesentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BLfD, betont: "Denkmäler sind unser kulturelles Gedächtnis und in dieser Funktion sind sie für uns Menschen existenziell. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gibt uns die Instrumente an die Hand, diese wichtigen Zeugnisse unserer Vergangenheit für die Zukunft zu bewahren. Initiiert wurde es nicht von der Staatsverwaltung, sondern von den Heimatpflegern: Sie haben erkannt, dass wir für unser kulturelles Erbe ein Gesetz brauchen. Ein halbes Jahrhundert ist das her. Das Gesetz wird an diesen Sonntag 50. Umso wichtiger ist es, dass es für die Herausforderungen unserer Zeit fit gemacht wird: für die Energiewende etwa. Dass der bayerische Landtag dafür ausgerechnet in der Geburtstagswoche sorgt, ist ein schönes Geschenk!".

 

Folgendes ist im neuen Gesetz festgelegt

(Quelle: https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html)

Was ist bei der Installation von Solar- und Geothermie-Anlagen an Baudenkmälern oder in ihrer Nähe zu beachten?

Sofern die Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.

Dabei ist die Substanz des Baudenkmals soweit wie möglich zu erhalten und eine denkmalpflegerisch möglichst verträgliche Vereinbarkeit mit dem Erscheinungsbild herzustellen. Maßgebend ist, dass vorrangig der Energiebedarf im Baudenkmal abgedeckt werden soll (Eigenbedarf, unter Einschluss z. B. von Mobilitätsenergie).

Darüber hinaus gehende Einspeisungen sowie gemeinschaftliche Versorgung (z.B. bei Geothermie) sollen möglich sein, eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmäßig nicht im Interesse des Denkmalschutzes.

Die erforderlichen Elemente für einen effizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb sind im Einzelfall festzulegen. Entsprechend dem Vorgehen im übrigen Bereich der erlaubnispflichtigen Maßnahmen an Baudenkmälern sind dafür ausreichende Unterlagen durch fachlich geeignete Planer (z. B. Energieberater im Baudenkmal) vorzulegen.

In grundsätzlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kann bei Solaranlagen die regelmäßige Denkmalverträglichkeit anhand der unterschiedlichen Anforderungen des äußerst vielfältigen denkmalgeschützten Bestands nach einem Stufenmodell ausgerichtet werden. Damit wird vermieden, dass eine befürchtete pauschale Verwendung von Standardlösungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds von Denkmälern führt. Bei mehreren Alternativen ist die denkmalverträglichste zu verfolgen.

Auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, sind (auch) herkömmliche Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig.

In Ensembles sollen bei vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen entsprechende Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Ensembles denkmalfachlich vereinbar (z. B. in die Dachfläche integrierte Anlagen, Folien etc.) sind, regelmäßig erlaubnisfähig sein. Entsprechendes gilt bei sog. Nähefällen.

Bei Einzeldenkmälern sollen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall denkmalfachlich vereinbar (z. B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc.) und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz sind, ebenfalls regelmäßig erlaubnisfähig sein.

Geothermie-Anlagen im Bereich von Ensembles, Einzeldenkmälern und in deren unmittelbarem Umfeld sollen regelmäßig erlaubnisfähig sein, soweit dies mit dem Erscheinungsbild des Baudenkmals vereinbar und ohne nachteilige Auswirkung auf dessen Substanz ist.

Der aktuelle Stand der Technik und der technische Fortschritt sollen laufend berücksichtigt werden.

Gibt es Fördermaßnahmen?

Mehrkosten für denkmalverträgliche Anpassungen von Anlagen erneuerbarer Energien (z.B. Anpassung an die Dachfarbe) sowie energetische Sanierungen sind als denkmalpflegerischer Mehraufwand im Rahmen der vorhandenen Denkmalförderung förderfähig.

Ansprechpartner ist dabei das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

 

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Umbau der Hauptstraße – wir nehmen Stellung dazu.

 

Bei der Bürgerversammlung am 15. November 2022 wurde der derzeitige Planungsstand bzgl. des Umbaues der Hauptstraße in Spalt vorgestellt. Hierzu haben wir eine Stellungnahme erarbeitet, die hier abgerufen werden kann.

 

Hier können Sie unsere Stellungsnahme (3. Fassung) laden.
Hier können Sie unsere Stellungsnahme (2. Fassung) laden.
Hier können Sie unsere Stellungsnahme (1. Fassung) laden.