Umgestaltung der Hauptstraße – Brief an Ministerpräsident Söder und Ministerin Aigner

Vor einigen Wochen bekamen Ministerpräsident Markus Söder und Ministerin Ilse Aigner aus Spalt Post. Ein langer Brief war es, geschrieben von den Altstadtfreunden Spalt e.V., mit unterzeichnet vom Bürgermeister, der Spalter Zunft und dem Seniorenbeirat.

Dass sich alle gemeinsam an die bayerische Staatsregierung gewendet haben, ist schon etwas Besonderes für Spalt. Es könnte aber der Auftakt für eine engere Zusammenarbeit sein. Je mehr Gruppen ihre Stimme erheben, umso eher wird man gehört.

In dem Schreiben nach München geht es um die Umgestaltung der Hauptstraße in Spalt. Die soll bekanntlich in nächster Zeit erfolgen - und noch liegen die Erwartungen Spalts und die Vorstellungen von Straßenbauämtern und Behörden sehr weit auseinander.

Ist für die einen die Wohn- und Lebensqualität in der Altstadt Spalts besonders wichtig, so hat für die anderen ein möglichst reibungsloser und ungestörter Verkehrsfluss durch die Stadt Vorrang.

Ministerpräsident Söder hat u. a. die Stärkung der ländlichen Regionen und die Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land als einen Schwerpunkt seiner Arbeit bezeichnet.

Genau da setzt das Schreiben an die Staatsregierung an. Die derzeitige Situation entlang der Hauptstraße, die Gefährdung von Fahrradfahrern und Fußgängern, die notwendigen sicheren Querungsmöglichkeiten für Schulkinder und der schier unerträgliche Durchgangsverkehr der LKWs werden deutlich beschrieben. Ebenso die Bedeutung des Fremdenverkehrs für die Stadt Spalt als ein wichtiger Faktor beim Strukturwandel. Familienfreundliche Tourismusregion, fahrrad- und wanderfreundliche Stadt mit dem Markenzeichen Citta Slow – dies ist nicht vereinbar mit der derzeitigen Verkehrssituation in der Altstadt.

In dem Schreiben fordern deshalb alle Unterzeichner eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Altstadtbereich und begleitend einen den obigen Zielen gemäßen Umbau der Hauptstraße. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch die Bereitschaft der Behörden notwendig, das bisher als unerschütterlich geltende Credo von Auto- und LKW- gerechten Straßenplanungen aufzugeben.

Örtliche Besonderheiten, innerstädtische Gegebenheiten, das Bemühen, vor allem ländliche Innenstädte als Lebens- und Wohnbereich attraktiv(er) zu gestalten - dies alles verlangt flexible, kreative Lösungen. Und diese braucht Spalt unbedingt.

Wer von der Aufwertung des ländlichen Raumes nicht nur spricht, sondern dies auch tatsächlich tun will, muss solche Forderungen nachhaltig unterstützen.

Warten wir ab, inwieweit Ankündigungen und Realität zusammenpassen.


Antwort von der Staatsregierung

Ersten Vorsitzenden der
Altstadtfreunde Spalt e.V.
Herrn Dr. Wilhelm Wechsler
Hauptstraße 10
91174 Spalt

Ihre Nachricht vom 09.07.2018

Staatsstraße 2223 - Ortsdurchfahrt Spalt

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Juli 2018, in welchem Sie die verkehrliche Situation auf der Hauptstraße durch Spalt, der Staatsstraße (St) 2223, beklagen und Vorschläge zur Verbesserung der dargestellten Verhältnisse machen.

Die St 2223 stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen dem Landkreis Ansbach und dem südlichen Landkreis Roth dar. Sie verbindet die beiden Bundesstraßen B 466 und B 2 und wird deshalb auch von LkwFahrern als Ausweichstrecke zwischen der A 6 und der A 9 genutzt.

Letzteres ist mit ein Grund für die geplante Erneuerung des Fahrbahnbelags. Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat diese Maßnahme für 2019 vorgesehen. Dabei soll ein lärmarmer Belag eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen dort, wo der Einsatz des lärmarmen Fahrbahnbelags nicht zur Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte ausreicht, Lärmschutzfenster eingebaut werden. Dies würde vom Freistaat bezuschusst werden.

Eine Begrenzung der Geschwindigkeit innerhalb der Stadt Spalt wäre rechtlich möglich, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich wäre. Solche Umstände lägen zum Beispiel vor, wenn eine besondere Gefahrenlage vor Ort festgestellt würde. Nach Auswertung des

Unfallgeschehens im Altstadtbereich stellt das Polizeipräsidium Mittelfranken fest, dass dieses als unauffällig anzusehen ist. Eine erfreuliche Aussage, die jedoch im Ergebnis gerade keine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigt.

Die Anordnung eines Tempo-Limits erfordert stets die Prüfung jedes Einzelfalls. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass die von Ihnen genannten Beispiele Nördlingen und Nürnberg nicht auf die Situation in Spalt übertragen werden können.

Ein fußgänger- und radfreundlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt ist auch im Interesse der Staatsregierung. Dabei müssen jedoch alle Belange, und damit auch die Belange des Straßenverkehrs berücksichtigt werden. Die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt Spalt ist zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Spalt aufgeteilt. Diese müssten sich in Bezug auf einen möglichen Ausbau der Straße - auch für Fußgänger und Radfahrer - verständigen und ein gemeinsames Konzept entwickeln, das allen Belangen Rechnung trägt.

Hierfür sind Gespräche und Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Stadt, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg sowie der Städtebauförderung der Regierung von Mittelfranken erforderlich. Sollte es diesbezüglich Entwicklungen geben, kann das Staatliche Bauamt die geplante Fahrbahnerneuerung so lange zurückstellen, bis die Meinungsbildung in Spalt abgeschlossen ist und ein von allen Beteiligten getragenes Ergebnis vorliegt.

Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Situation mit den geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung (Einbau eines lärmarmen Belags, Bezuschussung des Einbaus von Lärmschutzfenstern) deutlich verbessern und so den berechtigten Interessen der Anwohner entsprochen wird. Zudem ist eine neue Lärmberechnung geplant. Daher erscheint im Moment ein Lkw-Durchfahrtverbot nicht erforderlich.

Ich habe meinen Kollegen im Kabinett, Staatsministerin Ilse Aigner, Mdl, und Staatsminister Joachim Herrmann, Mdl, einen Abdruck dieses Schreibens zukommen lassen. Ihre Häuser stehen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Florian Herrmann, Mdl Staatsminister